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Änderung bei Sachzuwendungen des Arbeitsgebers bei Tagungen

26.10.2005

Der Bundesfinanzhof hat ein neues Urteil veröffentlicht, das - insbesondere bei Tagungs- und Incentive-Reisen - Auswirkungen auf die Lohnsteuerpflicht von Sachzuwendungen des Arbeitgebers, für seine Mitarbeiter hat.


Die Albertakademie informiert in Ganztagesseminaren in Hamburg über die Konsequenzen aus der jüngsten BFH-Rechtsprechung. Der Bundesfinanzhof hat am 19. Oktober 2005 ein neues Urteil (AZ: VI R 32/03 vom 18. August 2005) veröffentlicht, das weitreichende Auswirkungen auf die Lohnsteuerpflicht von Sachzuwendungen des Arbeitgebers, insbesondere bei Tagungs- und Incentive-Reisen, für seine Mitarbeiter hat.

Im Ergebnis hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Aufteilung von Einnahmen geändert. Jetzt können Zuwendungen des Arbeitsgebers insoweit steuerfrei bleiben, als sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gewährt werden. Das bisher angewandte Prinzip „Alles oder Nichts“ ist damit zum Glück aufgehoben.

Zugleich hat der BFH auch konkrete Hinweise gegeben, wie insbesondere Incentive-Reisen zu bewerten sind. Eine Bewertung mit dem Vergleichpreis ist danach zulässig.

URL: www.albertakademie.de