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Lernnachmittage bei Fortbildung steuerlich absetzbar

11.07.2005

Nehmen Sie aus beruflichen Gründen an einer Fortbildungsveranstaltung teil, zählen auch Ausgaben für Lernnachmittage mit anderen Lehrgangsteilnehmern zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten.


Nehmen Sie aus beruflichen Gründen an einer Fortbildungsveranstaltung teil, zählen auch Ausgaben für Lernnachmittage mit anderen Lehrgangsteilnehmern zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten (FG Köln, Urteil v. 16.2.2005, Az. 11 K 1795/01).

Haben Sie aus beruflichen Gründen Aufwendungen für ein Seminar, einen Meisterkurs oder einen anderen Fortbildungslehrgang, dürfen Sie üblicherweise die Seminar- oder Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten (0,30 Euro je gefahrenen Kilometer mit dem Pkw/tatsächlichen Kosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln), pauschale Verpflegungsmehraufwendungen (bei Abwesenheit von zu Hause von mindestens 8/14/24 Stunden 6/12/24 Euro) und Kosten für Übernachtungen als Werbungskosten ansetzen.

Häufig gerät jedoch ein weiterer Werbungskostenposten völlig in Vergessenheit. Treffen Sie sich nämlich aus beruflichen Gründen mit anderen Teilnehmern des Lehrgangs zu Lernnachmittagen, gelten die gleichen Grundsätze. Das Finanzgericht Köln hat nun sogar Werbungskosten für Lerntreffen gebilligt, bei dem die Teilnehmer 362 Kilometer auseinanderwohnten und sich gegenseitig zum Lernen besuchten.

Tipp:
Entscheidend für die Anerkennung von Werbungskosten für Lerntreffen ist jedoch, dass Sie minutiös nachweisen können, was Sie an den einzelnen Lerntreffen getan haben.

Faustformel: Betragen die privaten Aktivitäten lediglich 10 Prozent, ist die berufliche Veranlassung und somit der Werbungskostenabzug kein Problem. Liegen keine Aufzeichnungen über den Tagesablauf vor oder betragen die privaten Aktivitäten mehr als 10 Prozent, wird das Finanzamt in aller Regel keinen Werbungskostenabzug akzeptieren.

Quelle: Online-Messe eLearning-expo

URL: www.elearning-expo.de