Sammelanfrage starten

News

Rauchen im Gastgewerbe: Umfrage des DIHK

13.08.2007

Rauchen in der Gastronomie: Seit dem 1. August auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen neu geregelt. Andere Bundesländer, wie Hamburg, haben ihr Gesetz schon beschlossen. Anfang 2008 tritt es dort dann in Kraft.


Demnach darf in Gaststätten nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen gequalmt werden. In Baden-Württemberg darf jedoch weiterhin in Festzelten geraucht werden, in Hamburg hingegen nicht. Dort dürfen aber Discotheken einen Nebenraum für Raucher einrichten, was im Süden wiederum verboten ist.

Eine bundesweite Umfrage des DIHK zum Thema bei knapp 5.000 Hotel- und Gastronomiebetrieben zeigt, dass drei von vier Unternehmen bislang mindestens eine freiwillige Maßnahme umgesetzt haben. Demnach gibt es in 44 % der Gastro-Betriebe spezielle Nichtraucherräume. Fast 10 % sind komplett rauchfrei – eine Verdoppelung im Zweijahresvergleich.

Zugleich plädieren fast 50 % der Beherbergungs- und über 40 % der Gastronomiebetriebe für eine gesetzliche Regelung des Nichtraucherschutzes. Eine freiwillige Selbstverpflichtung befürwortet rd. ein Fünftel der Befragten, nur gut jeder 10. Betrieb möchte keinerlei Regelung des Rauchens in der Gastronomie. Dabei stehen größere Betriebe (über 2,5 Mio. EUR Umsatz/Jahr) einer gesetzlichen Regelung generell positiver gegenüber als kleine (bis 125.000 EUR) – nicht verwunderlich, da hier aus Kapazitätsgründen gesetzliche Vorgaben kaum umsetzbar sind.

www.dihk.de

Quelle:

URL: www.cafe-future.net