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Reisekosten: Außer Spesen doch etwas gewesen!

26.03.2007

Wer im Auftrag seiner Firma eine Geschäftsreise unternimmt, erhält seine Auslagen für die Fahrtkosten, die unterwegs anfallende Verpflegung und die Übernachtungskosten vom Unternehmen zurück. Selbstständige, die in eigener Sache unterwegs sind, wenden sich natürlich gleich an das Finanzamt.


Damit diese Rückzahlung im Einklang mit dem geltenden Recht stattfindet, kümmert sich das neu aufgelegte SD-Reisekosten 2007 darum, die Spesen perfekt in den Griff zu bekommen.

Seit 1993 kümmert sich das Stenzel Ingenieurbüro um die Weiterentwicklung und Aktualisierung der rechnergesteuerten Spesenabrechnung. In jedem Jahr erscheint eine neue Version der Software, die auf die neuesten Gesetze und Bestimmungen geeicht ist. Freiberufler, Klein- und Großbetriebe nutzen die Software, um ein Fahrtenbuch zu führen, dessen Einträge vom Finanzamt akzeptiert werden. Das Fahrtenbuch protokolliert alle mit den verschiedenen Firmenwagen durchgeführten Fahrten und unterteilt dabei sogar zwischen private und geschäftliche Unternehmungen. Auf diese Weise ist es möglich, die verschiedenen Fahrten auf den Kilometer genau abzurechnen.

Einige Funktionen im Überblick:

- Führt Fahrtenbücher für den gesamten Fuhrpark
- Legt Fahrtenbücher für bestimmte Personen oder Fahrzeuge an
- Berechnet den geschäftlichen Nutzungsanteil für benutzte Fahrzeuge
- Erhebt einen Bericht mit allen protokollierten KFZ-Kosten
- Berechnet durchschnittlichen Verbrauch an Öl und Kraftstoff
- Stellt eigene Regeln für Reisekostenerstattungen der Mitarbeiter auf
- Rechnet Reisenkosten nach alter (1993-1995) oder neuer Regelung (1996-2006) ab
- Ermöglicht es dank integriertes Genehmigungsmodul, den firmeneigenen Workflow-Prozess abzubilden
- Bietet Auswahllisten für häufige Reiseziele an
- Mit Vorbelegung der Eingabefelder
- Mit Datenbank für Länder, Währungen, Pauschalen, Belegarten, Mitarbeiter
- Berechnung der Lohnsteuerpauschalierung von 25 Prozent
- Datenträgerüberlassung für den Betriebsprüfer nach GDPdU
- Eigener Betriebsprüfermodus gemäß § 147 A

Ausführliche Infos unter

URL: www.spesen.de