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Messen mit Hygienekonzept können stattfinden

22.10.2020

Auch nach Corona-Beratungen von Bund und Ländern vom 14. Oktober können Messen in Deutschland weiter durchgeführt werden, heißt es vom Messeverband AUMA. In den Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Bundesländer sei unter anderem vereinbart worden, dass die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Regionen mit über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage auf 100 begrenzt werden solle.
Wichtig: Ausgenommen sind Veranstaltungen, für die ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept existiere. Da für die in nächster Zeit geplanten Messen entsprechende Konzepte vorlägen, seien die Messen von dieser Vereinbarung nicht betroffen, so der AUMA.

Abb. Marktnews


Grundsätzlich gelten in den Bundesländern separate Vorgaben für Messen; zentrale Bestandteile sind unter anderem mit den zuständigen Behörden abgestimmte Hygienekonzepte. Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 liegt die Durchführung von Messen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Auflagen.

Der AUMA geht davon aus, dass die Bundesländer diese Regelungen auch entsprechend fortführen. Denn alle seit dem Neustart im September durchgeführten Messen hätten im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Teilnehmer ohne Beanstandungen durchgeführt werden können, heißt es.

Auch seien beim Treffen von Bund und Ländern keine Einschränkungen für andere Räumlichkeiten mit Geschäftszweck beschlossen worden, etwa für Einkaufszentren, Shopping Malls oder Warenhäuser, in denen die Abläufe mit denen in Messehallen vergleichbar seien.

URL: https://www.auma.de/de